RECHTSANWALT UND NOTAR
Herr Rechtsanwalt Stefan Tovar wurde 1977 in Kiel geboren. Er studierte Jura an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach seinem Referendariat im Landgerichtsbezirk Itzehoe bestand er das zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat und ist seit Oktober 2006 als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig.
Im Jahre 2014 erwarb Herr Rechtsanwalt Stefan Tovar die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Strafrecht“. Er ist Mitglied der Strafverteidigervereinigung Schleswig-Holstein e.V.“
Seit 2018 ist Herr Stefan Tovar im Landgerichtsbezirk Itzehoe im Rahmen der Referendarausbildung als strafrechtlicher Dozent tätig.
Im Juli 2020 wurde Herr Rechtsanwalt Stefan Tovar durch die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zum Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt.
Herr Stefan Tovar betreut Sie im schwerpunktmäßig im Strafrecht, sowie in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten, insb. im Zusammenhang mit Strafrechtlichen Sachverhalten und ist als Notar für Sie tätig.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Stefan Tovar ist das Strafrecht. In diesem Rechtsgebiet wird er für Sie als Wahl- oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen auch als Pflichtverteidiger gern tätig.
Im zivilrechtlichen Bereich betreut Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Tovar maßgeblich in allen vertrags- und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist er mit den zunehmend für jedermann ins Gewicht fallenden Rechtsfragen rund um das neue Medium „Internet“ vertraut.
Herr Stefan Tovar betreut Sie im schwerpunktmäßig im Strafrecht, sowie in allgemein zivilrechtlichen Angelegenheiten, insb. im Zusammenhang mit Strafrechtlichen Sachverhalten und ist als Notar für Sie tätig.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Stefan Tovar ist das Strafrecht. In diesem Rechtsgebiet wird er für Sie als Wahl- oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen auch als Pflichtverteidiger gern tätig.
Im zivilrechtlichen Bereich betreut Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Tovar maßgeblich in allen vertrags- und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist er mit den zunehmend für jedermann ins Gewicht fallenden Rechtsfragen rund um das neue Medium „Internet“ vertraut.
Auch im Notariellen Bereich ist Herr Stefan Tovar umfassend für Sie tätig. Beispielhaft sind hier Immobilien Kauf- und Überlassungsverträge, erbrechtliche Fallgestaltungen (insb. die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen), aus dem Bereich des Familienrechtes Eheverträge, sowie spezielle der notariellen Tätigkeit zugeordnete gesellschaftsrechtliche Fallgestaltungen zu nennen.
Stefan Tovar
Rechtsanwalt und Notar
Ingeborg Tovar
Rechtsanwältin