NEUER BUßGELDKATALOG 2014
Seit dem 01.05.2014 sind erhebliche Änderungen im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in Kraft getreten. Unter dem Stichwort „Punktereform“ ist ein neues Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft getreten. Die alten in der sogenannten Verkehrssünderkartei in Flensburg geführten „Punkte“ werden verändert und durch ein neues System ersetzt. So droht nunmehr bei erheblichen Verstößen - je nach Schwere des Verstoßes - eine Verhängung von 1 bis 3 Punkten. Sobald eine Grenze von 8 Punkten erreicht ist wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach altem Recht geführte „Punktekonten“ werden auf das neue System umgerechnet.
Für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden die Sanktionen für sogenannte Regelverstöße teilweise erheblich verschärft und angepasst. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch die sogenannte Verwarnungsgeldobergrenze von 35,00 € auf 55,00 € angehoben. Daraus folgt, dass nunmehr erst ab Ordnungswidrigkeiten, die grundsätzlich mit mindestens 60,00 € belegt werden 1 Punkt im neuen Fahreignungs-Bewertungssystem verhängt wird. Früher lag diese Grenze bei 40,00 €.
Hinsichtlich der nunmehr angepassten Tatbestände folgt ein kleiner Auszug für die in der Praxis meist interessanten Regelverstöße bei Geschwindigkeitsübertretungen mit einem normalen PKW oder vergleichbaren Fahrzeug:
(P=Punkt(e) im Verkehrszentralregister; FV=Regelfahrverbot in Monaten.)
Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften:
bis 10 km/h: 15,- EUR
11-15 km/h: 25,- EUR
16-20 km/h: 35,- EUR
21-25 km/h: 80,- EUR, 1P
26-30 km/h: 100,- EUR, 1 P
31-40 km/h: 160,- EUR, 2 P, 1 FV
41-50 km/h: 200,- EUR, 2 P, 1 FV
51-60 km/h: 280,- EUR, 2 P, 2 FV
61-70 km/h: 480,- EUR, 2 P, 3 FV
über 70 km/h: 680,- EUR, 2 P, 3 FV
Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften:
bis 10 km/h: 10,- EUR
11-15 km/h: 20,- EUR
16-20 km/h: 30,- EUR
21-25 km/h: 70,- EUR, 1 P
26-30 km/h: 80,- EUR, 1 P
31-40 km/h: 120,- EUR, 1 P
41-50 km/h: 160,- EUR, 2 P, 1 FV
51-60 km/h: 240,- EUR, 2 P, 1 FV
61-70 km/h: 440,- EUR, 2 P, 2 FV
über 70 km/h: 600,- EUR, 2 P, 3 FV
Die Angaben sind trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!
Nach wie vor gilt, dass auch für die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes empfindliche Regelbußgelder und Fahrverbote drohen. Auch werden gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe teilweise besondere Maßnahmen der zuständigen Ordnungsbehörden bei sogenannten schwerwiegenden Verstößen erlassen.
Sofern sie Betroffener in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sind beraten und vertreten wir sie gern.
Stefan Tovar
Rechtsanwalt und Notar
Ingeborg Tovar
Rechtsanwältin